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Was ist ein Notfall?
Festnahme: Sie oder eine andere Person werden oder wurden in diesem Moment festgenommen
Durchsuchung: Es sollen Ihre Wohn- oder Geschäftsräume durchsucht werden
Was müssen Sie tun?
1. Schweigen: geben Sie Ihre Personalien an, machen Sie aber keine Angaben zum Sachverhalt oder zu Ihrer Person
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3. Notrufnummer wählen: 0163 53 48 012
Wenn die Polizei oder Staatsanwaltschaft gegen Sie ermittelt, beginnt das sogenannte Ermittlungsverfahren. Für viele Betroffene stellt dies die erste Konfrontation mit dem Strafrecht dar, und häufig ist unklar, welche Schritte folgen. Ziel des Ermittlungsverfahrens ist es, herauszufinden, ob eine Straftat vorliegt und ob genügend Beweise vorhanden sind, um eine Anklage zu erheben.
In dieser Phase haben Sie als Beschuldigter bestimmte Rechte, die Sie kennen sollten. Dazu gehört vor allem das Recht, keine Angaben zur Sache zu machen – ein Schritt, der gut überlegt sein sollte, da jede Aussage im weiteren Verfahren entscheidend sein kann. Ein erfahrener Strafverteidiger kann in dieser frühen Phase viel bewirken: Er kann Akteneinsicht nehmen, Ihre Verteidigung gezielt vorbereiten und Sie davor bewahren, unbedachte Fehler zu machen, die sich negativ auf den weiteren Verlauf auswirken könnten.
Der Ablauf eines Ermittlungsverfahrens beginnt in der Regel mit der Einleitung durch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei. Sobald der Verdacht auf eine Straftat besteht – etwa durch eine Strafanzeige oder einen anonymen Hinweis – beginnt die Polizei, den Sachverhalt zu untersuchen. Sie sammelt Beweise, befragt Zeugen und überprüft Tatverdächtige. Das Ziel dieser Ermittlungen ist es, den Sachverhalt so umfassend wie möglich aufzuklären.
In dieser Phase kann es zu verschiedenen polizeilichen Maßnahmen kommen. Häufig werden Beschuldigte mit einer schriftlichen Vorladung zu einer Vernehmung vorgeladen, um eine Aussage zu machen. Wichtig ist hier, dass Sie als Beschuldigter nicht verpflichtet sind, bei der Polizei zu erscheinen und auszusagen. Es ist in aller Regel sinnvoll, auf das Aussageverweigerungsrecht zurückzugreifen und zunächst einen Strafverteidiger zu konsultieren, bevor weitere Schritte unternommen werden. Machen Sie keinesfalls allein Angaben bei der Polizei!
In schwerwiegenderen Fällen können Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Telefonüberwachungen angeordnet werden, um weitere Beweise zu gewinnen. Der Strafverteidiger kann hier gegebenenfalls Informationen gewinnen und durch rechtliche Überprüfung der Maßnahmen in das Verfahren eingreifen.
Sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie Anklage erhebt, den Erlass eines Strafbefehls beantragt, oder das Verfahren einstellt. Kommt es zu einer Einstellung, kann dies im Wesentlichen mangels Erhärtung des Tatverdachts geschehen oder gegen Auflagen, wie etwa eine Geldzahlung. Wird jedoch Anklage erhoben, folgt der nächste Schritt im Strafverfahren: das Hauptverfahren.
Als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren stehen Ihnen eine Reihe von Rechten zu, die Sie kennen sollten. Eines der wichtigsten ist das Recht zu schweigen, das sog. Auskunftsverweigerungsrecht. Sie sind nicht verpflichtet, der Polizei gegenüber eine Aussage zu machen, und es ist immer ratsam, zunächst keine Angaben zur Sache zu machen, bevor Sie nicht einen Strafverteidiger konsultiert haben. Jede unüberlegte Äußerung kann und wird später gegen Sie verwendet werden, weshalb eine fundierte rechtliche Beratung unerlässlich ist. Ein weiteres entscheidendes Recht ist die Akteneinsicht. Ihr Strafverteidiger kann Akteneinsicht beantragen, um zu erfahren, welche Beweise die Ermittlungsbehörden bereits gesammelt haben. Diese Informationen sind entscheidend, um eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Ohne diese Aktenkenntnis könnte der Beschuldigte Gefahr laufen, durch eine unüberlegte Aussage seine eigene Position zu schwächen.
Bevor also überlegt werden kann, ob und wie sich zum Tatvorwurf eingelassen werden soll, muss die Ermittlungsakte überprüft werden. Darüber hinaus haben Sie das Recht auf einen Verteidiger. Insbesondere bei schwerwiegenden Vorwürfen oder komplexen Sachverhalten ist es wichtig, so früh wie möglich einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuzuziehen, der Ihre Rechte im gesamten Ermittlungsverfahren wahrt und Ihre Interessen gegenüber der Staatsanwaltschaft und Polizei vertritt. Unter bestimmten Umständen kann Ihnen auch ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden, etwa wenn Untersuchungshaft angeordnet wird oder wenn bestimmte besonders schwere Straftaten im Raum stehen.
Durch die Nutzung dieser Rechte kann der Beschuldigte seine Position im Ermittlungsverfahren deutlich verbessern und Fehler vermeiden, die später schwer oder gar nicht mehr zu korrigieren wären.
Die Rolle eines Strafverteidigers im Ermittlungsverfahren ist zentral. Bereits ab dem ersten Moment, in dem der Verdacht auf eine Straftat fällt, kann der Verteidiger eingreifen und maßgeblich Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen. Ein wichtiger Schritt, den der Strafverteidiger zu Beginn unternimmt, ist die Akteneinsicht. Hierdurch erhält der Verteidiger Zugang zu den Informationen, die die Polizei und Staatsanwaltschaft bereits gesammelt haben. Diese Einsicht liefert die Grundlage, auf der eine fundierte und individuelle Strategie entwickelt und entschieden wird, ob es sinnvoll ist, aktiv eine Aussage zu machen oder zunächst zu schweigen. Ohne Akteneinsicht bleibt in der Regel, welche Beweise konkret vorliegen und wie sie in Verbindung zueinander stehen. In der Konsequenz kann keine schlagkräftige Verteidigung aufgestellt werden.
Zusätzlich kann der Verteidiger frühzeitig auf das Verfahren Einfluss nehmen, indem er gegenüber der Staatsanwaltschaft und Polizei Stellungnahmen abgibt oder die Unrechtmäßigkeit bestimmter Maßnahmen wie Durchsuchungen oder Beschlagnahmungen bemängelt und gerichtlich überprüfen lässt. Dadurch können möglicherweise belastende Beweise schon frühzeitig aus dem Verfahren ausgeschlossen werden.
Ein erfahrener Strafverteidiger sorgt zudem dafür, dass der Beschuldigte keine voreiligen Schritte unternimmt, die später gegen ihn verwendet werden könnten. Viele Beschuldigte sind unsicher, wie sie sich im Ermittlungsverfahren verhalten sollen, und machen unbedachte Aussagen, die sie später bereuen. Sie dürfen uns vertrauen: wir helfen Ihnen, solche Fehler zu vermeiden und schützt den Beschuldigten vor prozessualen Nachteilen. Die Verteidigung wird vollständig durch uns organisiert. Der rechtzeitige Beistand durch einen Strafverteidiger kann im Ermittlungsverfahren also nicht nur dazu beitragen, das Verfahren positiv zu beeinflussen, sondern letztlich auch eine mögliche Anklage zu verhindern.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um Ihre Situation unverbindlich zu besprechen. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite und sorgen dafür, dass Sie Ihre Möglichkeiten bestmöglich nutzen. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin, damit wir Ihnen schnell und effektiv helfen können.