Rechtsmittelverfahren.

Die letzte Chance, Ihr Recht durchzusetzen. 

Kanzlei Louis & Michaelis: Ihre Experten für Berufung und Revision in Hessen

Seit ihrer Gründung im Jahr 2005 hat sich die Kanzlei Louis & Michaelis aus Frankfurt am Main als führender Ansprechpartner für Berufung und Revision gegen strafrechtliche Urteile etabliert. Wenn Sie zu Unrecht verurteilt wurden, eine Haftstrafe erhalten haben oder Ihre Strafe reduzieren möchten, sind wir Ihre erste Wahl in Hessen. Unsere langjährige Erfahrung und unser tiefgreifendes Fachwissen machen uns zum idealen Partner für die erfolgreiche Anfechtung von Urteilen des Amtsgerichts oder Landgerichts.

Expertise in Berufung und Revision

In Strafverfahren können Berufung und Revision entscheidende Mittel sein, um gegen ein Urteil vorzugehen, das nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht oder ungerecht erscheint. Bei der Kanzlei Louis & Michaelis verstehen wir die komplexen rechtlichen Mechanismen, die mit Berufung und Revision verbunden sind, und setzen unser Wissen gezielt ein, um Ihre Rechte zu verteidigen.

  • Berufung gegen Urteile des Amtsgerichts und Landgerichts

Wenn Sie mit einem Urteil des Amtsgerichts oder Landgerichts nicht einverstanden sind, kann eine Berufung der richtige Schritt sein. Unser Team prüft Ihr Urteil gründlich und entwickelt eine fundierte Strategie, um die Berufung erfolgreich einzulegen. Wir arbeiten daran, das Urteil auf seine rechtliche Grundlage zu überprüfen und notwendige Korrekturen herbeizuführen.

  • Revision zur Überprüfung von Urteilen

Die Revision ist ein weiteres wichtiges Rechtsmittel, um gegen ein Urteil vorzugehen. Hierbei wird das Urteil auf mögliche Rechtsfehler überprüft. Die Kanzlei Louis & Michaelis stellt sicher, dass alle relevanten Aspekte Ihrer Verurteilung in der Revision berücksichtigt werden und arbeitet daran, Rechtsfehler zu identifizieren, die zur Aufhebung des Urteils führen könnten.

 

Ihre Ansprechpartner für rechtliche Unterstützung

Kanzlei Louis & Michaelis bietet Ihnen umfassende Unterstützung, wenn Sie:

  • Zu Unrecht verurteilt wurden: Wenn Sie glauben, dass das Urteil ungerecht oder fehlerhaft ist, setzen wir uns für Ihre Rechte ein, um eine Korrektur herbeizuführen.
  • Eine Haftstrafe erhalten haben: Wir helfen Ihnen dabei, gegen die Verurteilung vorzugehen, und suchen nach Möglichkeiten zur Strafminderung oder -aufhebung.
  • Die Strafe reduzieren möchten: Falls Sie eine Reduzierung Ihrer Strafe anstreben, beraten wir Sie über die besten rechtlichen Mittel und Vorgehensweisen.

 

Kontaktieren Sie uns umgehend

Wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der Sie gegen ein Urteil vorgehen möchten, ist schnelles Handeln entscheidend. Kontaktieren Sie die Kanzlei Louis & Michaelis so schnell wie möglich, um Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Berufung oder Revision zu maximieren. Unser erfahrenes Team von Strafrechtsexperten steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und entwickelt eine maßgeschneiderte Strategie für Ihr Verfahren.

Besuchen Sie unsere Website oder rufen Sie uns direkt an, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, Ihre Rechte zu wahren und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Kanzlei Louis & Michaelis aus Frankfurt am Main – Ihr vertrauensvoller Partner für Berufung und Revision in Hessen.

 

Berufung im Strafrecht: Ablauf und Folgen der Nichtwahrnehmung – Ihre Unterstützung durch die Kanzlei Louis & Michaelis

Eine Berufung im Strafrecht ist ein wichtiger Schritt, um gegen ein Urteil des Amtsgerichts vorzugehen. Wenn Sie ein Urteil nicht akzeptieren, können Sie durch ein Berufungsverfahren vor dem Landgericht versuchen, das Urteil anzufechten. Doch wie genau läuft ein Berufungsverfahren ab, und was passiert, wenn Sie dieses Verfahren nicht wahrnehmen? Die Kanzlei Louis & Michaelis steht Ihnen zur Seite, um Ihre Berufung optimal vorzubereiten und durchzuführen.

 
Ablauf eines Berufungsverfahrens
  • Einlegung der Berufung

Der erste Schritt im Berufungsverfahren besteht darin, innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung einzulegen. Diese Frist beträgt in der Regel eine Woche nach Zustellung des Urteils. Die Berufung muss schriftlich beim zuständigen Landgericht eingereicht werden und die Gründe darlegen, warum das Urteil des Amtsgerichts für fehlerhaft gehalten wird.

  • Akteneinsicht

Nachdem die Kanzlei Louis & Michaelis Ihre Verteidigung im Berufungsverfahren übernommen hat, beantragen wir Akteneinsicht. Dies ist entscheidend, um alle relevanten Informationen und Beweismittel zu überprüfen, die im ursprünglichen Verfahren verwendet wurden. Die Akteneinsicht ermöglicht uns, die genauen Punkte des Urteils zu verstehen und strategisch gegen diese vorzugehen.

  • Vorbereitung auf die Berufung

Wir bereiten Sie gründlich auf die Berufung vor. Dies umfasst die Entwicklung einer umfassenden Verteidigungsstrategie, die Identifizierung neuer Beweise oder Argumente sowie die Planung möglicher Änderungen in Ihrem Leben, die Ihre Situation positiv beeinflussen könnten. In der Regel zielt eine Berufung darauf ab, eine Reduktion der Strafe zu erreichen.

  • Prüfung durch das Berufungsgericht

Das Berufungsgericht wird die gesamten Akten und die neue Argumentation überprüfen. Es prüft insbesondere, welche Veränderungen seit dem ursprünglichen Verfahren eingetreten sind. Dazu können Maßnahmen wie Therapiefortschritte, Teilnahme an einem Täter-Opfer-Ausgleich, berufliche Wiedereingliederung oder andere Lebensveränderungen gehören.

 

Folgen der Nichtwahrnehmung des Berufungsverfahrens

Wenn Sie das Berufungsverfahren nicht wahrnehmen oder sich nicht rechtzeitig an die Fristen halten, können folgende Konsequenzen eintreten:

  • Rechtskraft des Urteils: Das Urteil des Amtsgerichts wird rechtskräftig, und die gegen Sie verhängte Strafe wird vollstreckt. Eine spätere Anfechtung ist dann in der Regel nicht mehr möglich.
  • Verpasste Chancen auf Strafminderung: Wenn Sie das Berufungsverfahren nicht anstrengen, verlieren Sie die Möglichkeit, Ihre Strafe möglicherweise zu reduzieren oder das Urteil zu ändern. Besonders bei Berufungsverfahren geht es häufig darum, die Strafe zu mindern, was Sie durch eine versäumte Berufung nicht erreichen können.
  • Keine Berücksichtigung neuer Entwicklungen: Das Berufungsgericht berücksichtigt neue Entwicklungen in Ihrem Leben, die seit dem ursprünglichen Urteil eingetreten sind. Wenn Sie das Verfahren nicht nutzen, bleiben diese positiven Veränderungen unberücksichtigt.

 

Ihre Unterstützung durch die Kanzlei Louis & Michaelis

Die Kanzlei Louis & Michaelis aus Frankfurt am Main ist darauf spezialisiert, Sie in Berufungsverfahren vor dem Landgericht zu vertreten. Unser Ansatz umfasst:

  • Gründliche Vorbereitung: Wir bereiten Sie umfassend auf das Berufungsverfahren vor, einschließlich der Planung und Durchführung von Maßnahmen zur positiven Veränderung Ihrer Lebensumstände.
  • Individuelle Strategie: Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Strategie zur Reduktion Ihrer Strafe. Dies kann Therapieangebote, Täter-Opfer-Ausgleich, berufliche Integration und andere Maßnahmen umfassen.
  • Fachkundige Vertretung: Unsere erfahrenen Strafverteidiger sorgen dafür, dass Ihre Berufung professionell und zielgerichtet durchgeführt wird, um die besten Ergebnisse für Sie zu erzielen.

Für detaillierte Informationen und Unterstützung kontaktieren Sie uns bitte direkt. Lassen Sie sich von der Kanzlei Louis & Michaelis helfen, Ihre Chancen im Berufungsverfahren zu maximieren und Ihre rechtlichen Möglichkeiten optimal auszuschöpfen.

 

Wann hat eine Revision im Strafrecht Aussicht auf Erfolg? Ein Blick auf die Prüfung durch Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof

Eine Revision im Strafrecht ist ein entscheidender Schritt für Personen, die gegen ein Urteil des Landgerichts vorgehen möchten. Doch nicht jedes Revisionsverfahren führt zum gewünschten Erfolg. Es ist wichtig, genau zu verstehen, wann eine Revision Aussicht auf Erfolg hat und welche Prüfungsmaßstäbe das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof anlegen. Die Kanzlei Louis & Michaelis hat seit 2005 zahlreiche Revisionen erfolgreich geführt und ist Ihr erfahrener Partner in solchen Verfahren.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Revision

Eine Revision im Strafrecht kann Aussicht auf Erfolg haben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Hauptgründe für eine Revision können Fehler in der Rechtsanwendung, Verfahrensfehler oder unzureichende Beweiswürdigung sein. Hier sind die häufigsten Gründe, warum eine Revision Erfolg haben könnte:

  1. Rechtsfehler: Wenn das Urteil auf fehlerhafter Rechtsanwendung basiert, kann dies ein Grund für die Revision sein. Dazu zählen falsche rechtliche Bewertungen durch das Gericht oder die Anwendung falscher rechtlicher Normen.
  2. Verfahrensfehler: Fehler im Verfahren, wie zum Beispiel die Verletzung von Verfahrensrechten des Angeklagten oder nicht ordnungsgemäß durchgeführte Beweisaufnahmen, können ebenfalls zu einer erfolgreichen Revision führen.
  3. Unzureichende Beweiswürdigung: Wenn das Gericht wesentliche Beweismittel nicht berücksichtigt oder diese falsch gewürdigt hat, kann dies einen Grund für die Revision darstellen.

 

Prüfung durch das Oberlandesgericht und den Bundesgerichtshof

Im Revisionsverfahren prüfen das Oberlandesgericht (OLG) und der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechtmäßigkeit des Urteils und das Verfahren auf mögliche Fehler.

  • Oberlandesgericht: Das OLG prüft vor allem, ob bei der Entscheidung des Landgerichts Verfahrensfehler oder Fehler in der Anwendung des Rechts vorliegen. Das OLG kann die Revision als begründet ansehen, wenn es zu dem Schluss kommt, dass das Urteil auf einem solchen Fehler beruht. Das OLG hat die Möglichkeit, das Urteil aufzuheben und die Sache zur neuen Verhandlung an das Landgericht zurückzuverweisen oder das Urteil selbst zu ändern.
  • Bundesgerichtshof: Der BGH ist die höchste Instanz in Strafsachen und prüft Revisionen insbesondere auf Rechtsfehler. Der BGH überprüft, ob das Landgericht die Gesetze korrekt angewendet hat und ob die Verfahrensordnung eingehalten wurde. Der BGH kann das Urteil aufheben und gegebenenfalls selbst einen neuen Entscheidungstermin festlegen oder die Sache zur erneuten Verhandlung an das OLG zurücküberweisen.

 

Erfolgreiche Revisionen durch die Kanzlei Louis & Michaelis

Seit 2005 hat die Kanzlei Louis & Michaelis in Hessen und bundesweit unzählige erfolgreiche Revisionen durchgeführt. Unser erfahrenes Team von Strafrechtsexperten hat sich auf die strategische Vorbereitung und Durchführung von Revisionen spezialisiert. Wir bieten Ihnen:

  • Umfassende Prüfung: Wir analysieren Ihr Urteil auf mögliche Fehler und bereiten eine fundierte Revisionsbegründung vor.
  • Strategische Planung: Wir entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für Ihre Revision, um die besten Erfolgschancen zu maximieren.
  • Erfahrene Vertretung: Mit unserer Erfahrung und Expertise vertreten wir Sie vor dem OLG und dem BGH, um Ihre rechtlichen Interessen zu wahren.

 

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Urteil fehlerhaft ist oder eine Revision erforderlich ist, kontaktieren Sie die Kanzlei Louis & Michaelis für eine umfassende Beratung und Unterstützung. Wir helfen Ihnen, Ihre Revision erfolgreich zu führen und Ihre rechtlichen Möglichkeiten optimal zu nutzen.

 

Louis & Michaelis

Rechtsanwälte & Fachanwälte für Strafrecht